Der Islam als öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft in der Schweiz? Eine Debatte zwischen Wissenschaft, Politik und Verbänden
Der Anteil der sich muslimisch verstehenden Wohnbevölkerung in den schweizerischen Kantonen rangiert zwischen 2% (UR, TI) und 8% (BS); in absoluten Zahlen entspricht dies einer Spanne von 300 (AI) bis 72 000 (ZH) Menschen. Etwa ein Drittel der hier lebenden Muslime haben die schweizerische Staatsangehörigkeit. Damit sind etwa 240 muslimischen Gemeinden zu einem festen Bestandteil der schweizerischen Religionslandschaft geworden. Ungeklärt ist die rechtliche Stellung muslimischer Religionsgemeinschaften in den Kantonen. Was wären die Bedingungen für eine öffentlich-rechtliche Anerkennung islamischer Gemeinden? Welche Konsequenzen ergäben sich für die Gesellschaft und die islamischen Religionsgemeinschaften? Welche Rolle spielt hierbei die Pluralität der islamischen Gemeindeordnung? Wie ist mit extremistischen, ultrareligiösen islamischen Gemeinden in einem Anerkennungsprozess zu verfahren?
Serie: Islam in der Schweiz